Umzüge in Zeiten von Corona

Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wer in dieser Zeit einen Umzug plant, fragt sich, ob dieser überhaupt stattfinden darf. Gerne erklären wir Ihnen, was möglich ist und was beachtet werden muss. Wir sind auch in Krisenzeiten Ihr starker Partner für Umzüge in Hamburg und ganz Deutschland.

Gibt es ein Umzugsverbot?

Bis jetzt gibt es in Deutschland kein grundsätzliches Verbot für Umzüge. Das bedeutet, ein Wohnungswechsel innerhalb von Deutschland ist momentan möglich. Wenn Sie in ein anderes Land ziehen, müssen Sie sich dort mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen. Da es Grenzkontrollen geben kann, sollten Sie Ihren Umzug nur planen, wenn dieser ausdrücklich im Start- und Zielland erlaubt ist.

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass sich diese Regelungen jederzeit ändern können! Informieren Sie sich auf den Seiten der Bundesregierung und der Stadt Hamburg!

Was ist bezüglich der Quarantäne zu beachten?

Wer unter Corona-Quarantäne steht, darf das Haus nicht verlassen. Das gilt auch für einen Umzug. Wenn das Gesundheitsamt nicht ausdrücklich eine Erlaubnis erteilt, ist der Umzug während der Quarantäne nicht möglich. Weitere Informationen zu den Quarantäne-Regelungen finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Da es unter Umständen regionale Unterschiede gibt, sollten Sie sich auch bei den örtlichen Behörden erkundigen.

Was muss beachtet werden?

Umzug Hamburg: Die Hygieneregelungen müssen eingehalten werden. Das gilt für unsere Kunden und unser Team. Unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter achten während des Umzugs darauf. Die Fahrzeuge werden regelmäßig desinfiziert. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn unser Team am Umzugstag mit Handschuhen und Schutzmasken erscheint. Eine Pflicht hierfür gibt es allerdings bis jetzt nicht. Auch diese Regelung kann sich jederzeit ändern. Beachten Sie bitte die aktuellen Vorschriften!

Das können Sie tun

Halten Sie bitte während des gesamten Umzugs die Hygieneregelungen ein! Der Mindestabstand zu anderen Personen sollte 1,5 Meter betragen. Vermeiden Sie Händeschütteln und fassen Sie sich nicht ins Gesicht. Waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände.

Ist eine Stornierung möglich?

Das kommt auf den Einzelfall an. Rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihren konkreten Fall besprechen können.

Wie ist die rechtliche Situation, wenn der Umzug nicht stattfinden darf?

Die Rechtslage ist bis jetzt nicht eindeutig geklärt. Es kann sein, dass bei gesetzlichen Ausgangssperren und Berufsverboten im Rahmen der Corona-Pandemie von „höherer Gewalt“ ausgegangen wird. In diesem Fall wäre ein Umzugsunternehmen nicht verpflichtet, Schäden oder Folgekosten zu erstatten.

 

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