Umzug von Deutschland in die Schweiz

Sie planen einen Umzug in die Schweiz und suchen hierzu einen professionellen und seriösen Umzugspartner? Dann ist das Umzugsunternehmen Hamburg sicherlich der richtige Ansprechpartner. Fuhrmann Umzüge ist der Umzugsprofi für Umzüge aller Art.

Schweiz – nicht nur im Winter ein Paradies

Die Schweiz mit seinen spektakulären Wintersportorten lockt jährlich unzählige Touristen
aus aller Welt an. Doch auch im Sommer ist die Schweiz ein sehr begehrtes Land. Wer
hier ansässig ist, kann sich glücklich schätzen. Die Schweiz mit seinen etwas mehr als 8,6
Millionen Einwohnern ist ein Land der Berge und Seen. Die facettenreiche Landschaft mit
dem Matterhorn lässt das Herz von Wanderern, Radfahrern und Wintersportlern
höherschlagen. Auch die Städte Bern, Lausanne, Luzern, Genf und Zürich bieten
beeindruckende Highlights.

Besonderheiten beim Umzug Deutschland – Schweiz

Bei einem Umzug in die Schweiz sind einige Besonderheiten und Formalitäten zu
beachten. Zunächst jedoch eine gute Nachricht. Umzüge, also auch Möbeltransporte,
zwischen beiden Ländern, sind von der Umsatzsteuer befreit. Allein ein Umzug innerhalb Deutschlands erfordert eine gute Vorbereitung und bei einem Umzug in die Schweiz gibt es einige Formalitäten, die unbedingt beachtet werden müssen. Wie in Deutschland, so können Sie auch in der Schweiz eine Halteverbotszone einrichten lassen. Denn wenn der Umzugs-Lkw eintrifft, sollte direkt vor der neuen Adresse geparkt werden können. Eine Halteverbotszone in der Schweiz muss bei der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dies kann die Kantonspolizei, die Stadtpolizei oder die jeweilige Gemeinde sein.

Umzugsgut muss beim Zoll deklariert werden

Umzugsgut, welches in die Schweiz eingeführt wird, muss deklariert werden. Zudem
müssen alle Umzugsgüter, die in die Schweiz eingeführt werden, in einer vollständigen
Liste aufgeführt sein. Diese Liste muss an der Schweizer Grenze dem Zoll übergeben
werden, denn Lebenserhaltungsgegenstände und Hausrat sind zollfrei. Auch das eigene Auto und geliebte Haustiere können unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Es ist auch auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu achten, da der Schweizer Zoll hier sehr genau kontrolliert. Ein weiterer wichtiger Punkt bei einem Umzug in die Schweiz sind die Einreisezeiten, die zu beachten sind. Denn bei einem Umzug kann die Einreise nur stattfinden, wenn die Schweizer Zollstelle geöffnet ist. Nachstehend alle wichtigen Formulare, die beim Zoll unbedingt vorzulegen sind:

  • das Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut. Dieses Formular ist Pflicht bei einem Schweiz-Umzug. Es muss bei der Einreise der Zollstelle vorgelegt werden,
  • alle Ausweise (Pass, Personalausweis und Kinderausweis) sind auf Aktualität zu
    überprüfen. Wichtig ist zudem der Arbeitsvertrag des neuen Schweizer Arbeitgebers und den entsprechenden Mietvertrag der neuen Adresse in der Schweiz (in 3-facher Kopie),
  • der Wohnsitz muss in die Schweiz verlegt werden, damit das Umzugsgut die
    Schweizer Grenze abgabenfrei passieren kann,
  • die Abmeldebestätigung aus Hamburg.
  • Weiterhin ist die 6-Monats-Regel zu beachten, die besagt, dass nur Gegenstände
    eingeführt werden dürfen, die 6 Monate im Gebrauch sind und zur eigenen
    Weiterbenutzung in der Schweiz bestimmt sind. Die gilt auch für Fahrzeuge.

Ganz wichtig: Der Zoll benötigt eine genaue Auflistung aller Gegenstände, die Sie
mitbringen. Alle Umzugsgüter, inklusive Wert und Gewicht, müssen auf einer Inventarliste aufgelistet werden. Außerdem müssen Sie Ihre Wohnsitzverlegung nachweisen. Für Zuziehende aus den EU- und EFTA-Staaten genügt es, wenn entweder der neue Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag oder die Abmeldebestätigung aus Deutschland vorgelegt wird. Sollte die Umzugsliste unvollständig sein, muss der Umziehende sofort die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % bezahlen. Diese Mehrwertsteuer wird zurückerstattet, wenn alle erforderlichen Formulare ordnungsgemäß nachgereicht werden. Für den Umzug von Hamburg in die Schweiz können Sie sämtliche Zollangelegenheiten der Firm Fuhrmann Umzüge übertragen, eine Erklärung mit Unterschrift reicht aus.

Unser Rundum-Paket biete individuelle Beratung zum Festpreis

Damit Sie sich um all diese Besonderheiten und Formalitäten nicht kümmern müssen,
bieten wir Ihnen unser Rundum-sorglos-Paket an. Dieses Paket beinhaltet:

  •  die Lieferung von Verpackungsmaterialien,
  • einen Einpackservice, und Auspackservice,
  • den Ab- und Aufbau der Möbel,
  • den Transport und
  • die Einrichtung einer Halteverbotszone.

Nutzen Sie die Kontaktaufnahme
Damit auch Sie sorgenfrei in die Schweiz umziehen können, sollten Sie sich mit uns in
Verbindung setzen. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder unseren Rückruf-Service.

 

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