Parkplatz freihalten für einen Umzug – was Sie beachten sollten

Parkplätze sind in vielen Städten ohne Parkraumbewirtschaftung nur schwer zu finden. Gerade in den Abendstunden oder an den Wochenenden, wenn viele Menschen zu Hause sind, ist die Parkplatzsuche schwierig. Bei einem Umzug müssen Sie viel transportieren und benötigen genug Platz zum Be- oder Entladen des Umzugsautos.

Es ist daher verlockend, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren oder durch Fußgänger freihalten zu lassen. Das ist nicht legal, doch gibt es Halteverbotsschilder, mit denen Sie für einen Umzug eine Halteverbotszone einrichten können.

Parkplatz freihalten nicht erlaubt

Es ist generell nicht erlaubt, einen Parkplatz freizuhalten, auch nicht für einen Umzug. Derjenige, der zuerst eine Parklücke erreicht, hat gemäß Straßenverkehrsordnung Anspruch darauf. Das gilt auch, wenn dieser Verkehrsteilnehmer ein Stück vorwärtsfährt, um rückwärts in die Parklücke zu fahren. Anrecht auf eine Parklücke hat auch derjenige, der zuerst an eine frei werdende Parklücke gelangt, und wartet, bis sie frei wird.

Es ist also auch bei einem Umzug nicht zulässig, eine Parklücke zu blockieren oder durch einen Fußgänger freihalten zu lassen. Der Gesetzgeber sieht darin eine Behinderung oder Belästigung anderer Verkehrsteilnehmer.

Mögliche Strafen beim Freihalten von Parkplätzen

Halten Sie eine Parklücke für einen Umzug frei, müssen Sie mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Das ist davon abhängig, ob für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr besteht. Beim Freihalten von Parklücken sind folgende Strafen möglich:

  • Verwarngeld von 10 Euro für das bloße Freihalten

  • Geldstrafe von 60 Euro bei Nötigung

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn der Straftatbestand einer schweren Nötigung vorliegt

Ob Sie tatsächlich mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Nötigung belegt werden, ist abhängig von den Umständen der Tat. Nötigung bedeutet, dass andere Verkehrsteilnehmer dazu gedrängt werden, in der blockierten Parklücke nicht zu parken und sich eine andere Parklücke zu suchen.

Eine Geld- oder Freiheitsstrafe wird nicht gegen denjenigen verhängt, für den die Parklücke freigehalten wird. Die Strafe betrifft denjenigen, der die Parklücke freihält.

Auch dann, wenn Sie für jemanden die Parklücke freihalten oder schon in einer freigehaltenen Parklücke stehen und eine andere Person mit ihrem Fahrzeug versucht, Sie aus der Parklücke zu drängen, handelt es sich um Nötigung. Sie können dann diese Person ebenfalls wegen Nötigung anzeigen.

Tipp: Es ist nicht verboten, sich mit dem Auto in eine Parklücke zu stellen, um diese für einen anderen Autofahrer freizuhalten. Kommt der andere Autofahrer an und fahren Sie für ihn aus der Parklücke, ist das erlaubt.

Halteverbotsschilder aufstellen für einen Umzug

Es ist zu unsicher und für einen Umzug nicht sinnvoll, einen anderen Autofahrer zu bitten, eine Parklücke zu reservieren. Auch wenn es mit Kosten verbunden ist, sollten Sie für den Umzug die Einrichtung einer Halteverbotszone beantragen. So bleibt genug Zeit, viele schwere oder sperrige Gegenstände ein- oder auszuladen.

Eine Halteverbotszone können Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt, aber auch beim Landratsamt oder Bezirksamt beantragen. Damit alles termingerecht gelingt, sollten Sie den Antrag zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Umzug stellen.

Abhängig vom verfügbaren Platz kann ein Halteverbot nur auf einer, aber bei engen Straßen auch auf beiden Straßenseiten gelten. Planen Sie für das Umzugsfahrzeug vier bis fünf Meter Platz ein. Ihr Antrag auf eine Halteverbotszone muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum des Halteverbots

  • benötigter Platz in Meter

  • Grund für das Halteverbot

Damit Fahrzeuge, die sich noch in der Halteverbotszone befinden, rechtzeitig wegfahren können, sollten Sie die Schilder zwei bis vier Tage vor dem Umzug aufstellen. Sind Sie selbst nicht vor Ort, können Sie einen Aufstellservice mit der Aufstellung der Schilder beauftragen.

Kosten für die Einrichtung einer Halteverbotszone

Die Kosten für die Einrichtung einer Halteverbotszone unterscheiden sich regional. Sie müssen mit folgenden Kosten rechnen:

  • behördliche Genehmigung 12 bis 40 Euro

  • Miete für Schilder 3 bis 15 Euro pro Tag

  • Aufstellung durch einen Aufstellservice 60 bis 140 Euro

Zusätzlich müssen Sie eine Kaution für die Schilder hinterlegen, die Sie aber zurückbekommen, wenn Sie die Schilder wieder abgeben. Für das Aufstellen der Schilder müssen Sie ein Aufstellprotokoll anfertigen.

Tipp: Die Kosten für die Halteverbotszone können ziemlich hoch werden, wenn die Schilder mehrere Tage lang dort stehen. Die Umzugsfirma kann für Sie eine Halteverbotszone einrichten, ohne zusätzliche Kosten zu berechnen.

Auto im Halteverbot – was tun?

Haben Sie eine Halteverbotszone eingerichtet und steht am Umzugstag ein Auto darin, sollten Sie das zuständige Ordnungsamt informieren. Kontrollieren Sie am besten schon eine Stunde vor dem geltenden Halteverbot, ob Fahrzeuge in der Halteverbotszone parken. Das Ordnungsamt schickt einen Mitarbeiter zu Ihnen. Zeigen Sie ihm die Genehmigung und das Aufstellprotokoll.

Das Ordnungsamt ermittelt den Halter des Fahrzeugs anhand des Kennzeichens und versucht, ihn zu kontaktieren. Ist das nicht möglich, wird das Fahrzeug abgeschleppt. Die Abschleppkosten muss der Halter des Fahrzeugs zahlen, das sich in der Halteverbotszone befindet.

In vielen Städten ist nicht die Polizei für das Abschleppen von Fahrzeugen in Halteverbotszonen zuständig. Es gibt dort Verkehrsüberwachungen, die oft zum Ordnungsamt gehören. Sie sind zu kontaktieren, wenn Fahrzeuge abgeschleppt werden sollen.

 

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