Halteverbot einrichten – in Hamburg

Vor dem Umzug ist es wichtig, genau zu überlegen, wo unser LKW zum Ein- und Ausladen parken darf. Als professionelles Umzugsunternehmen in Hamburg achten wir selbstverständlich darauf, unser Umzugsfahrzeug niemals verkehrswidrig abzustellen. Insbesondere Feuerwehrzufahrten dürfen nicht blockiert werden. Im Notfall zählt für die Feuerwehr jede Sekunde. Deshalb achten wir darauf ganz besonders.

 

Um einen Parkplatz zu reservieren, reicht es nicht aus, einen Zettel aufzuhängen und eine Schnur zwischen zwei Stühle zu spannen. Sinnvoller ist es, eine Halteverbotszone einzurichten. An dieses Verkehrsschild müssen sich die anderen Verkehrsteilnehmer halten. Nur so können Sie ganz sicher sein, dass der Parkplatz am Umzugstag frei ist.

Wenn Sie eine offizielle Halteverbotszone eingerichtet haben, können Sie widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen lassen. In Hamburg funktioniert es so: Das abgeschleppte Fahrzeug wird auf einen abgeschlossenen Platz in Wedel gebracht. Der Fahrer kann sein Auto dort abholen, wenn er bezahlt. Wird das Auto innerhalb von drei Monaten nicht abgeholt, muss zunächst der Umzugsunternehmer bezahlen. Das Auto wird versteigert, die Stadt Hamburg bekommt den Erlös und der Umzugsunternehmer sein Geld zurück. Bei uns ist das allerdings in über zehn Jahren noch nie passiert.

Wir beantragen die Genehmigung für das Einrichten der Halteverbotszone für Sie. Diese muss spätestens vier Tage vor dem Umzugstag beantragt werden. Die Halteverbotszone gibt für jeweils einen Umzug und bis zu einer Länge von 15 Metern. In Ausnahmefällen darf die örtliche Polizei die Genehmigung verweigern.

http://www.polizei.hamburg/service/6152804/halteverbotszone-einrichten/